Folgender Artikel erschien im Badischen Tagblatt:
Mit dem Badespaß ist es wohl vorbei
Ein ganzes Maßnahmenbündel soll die Badefreunde vom Kriegersee fernhalten
Von unserem Redaktionsmitglied Klaus-Peter Maier
Rheinmünster. Am Kriegersee auf Rheinmünsteraner Gemarkung, bislang in den Sommermonaten stets beliebtes Ziel vieler Erholungsuchender aus der gesamten Region, ist der ungetrübte Badespaß wohl endgültig vorbei. Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen will der Kieswerksbetreiber in Zusammenarbeit mit der Gemeinde das unbefugte Betreten des Ufergeländes verhindern. Offiziell war das Baden in dem idyllisch gelegenen Gewässer zwar bereits bisher verboten, aber doch zumindest stillschweigend geduldet. In diesem Sommer soll dem nun aber gänzlich ein Riegel vorgeschoben werden.
Hintergrund sind die in der Vergangenheit zu beklagenden tragischen Unfälle an Baggerseen mit laufendem Kiesabbau, nach denen sowohl Betreiber als auch Verwaltungsmitarbeiter zur Verantwortung gezogen wurden (der ABB berichtete mehrfach). Ordnungsamtsleiter Xaver Kleinhans erläuterte nun in der Sitzung des Gemeinderats die Vorkehrungen, die im September 2016 bei einer Zusammenkunft der Verwaltung mit dem Kieswerksbetreiber und dem Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband vereinbart und in den Wintermonaten umgesetzt wurden.
Am Kriegersee wird seit 1962 gewerblicher Kiesabbau betrieben. An den noch unbefestigten Ufern des Sees besteht laut Verwaltungsangaben eine zunächst nicht wahrnehmbare Gefahr für Leib und Leben. Denn jederzeit können Teile der Uferböschung abbrechen und Menschen, die sich dort aufhalten, mit in die Tiefe reißen. Im Gegensatz zu den Seen bei Leiberstung und Weitenung ist am Kriegersee eine Einzäunung nicht möglich, da dieser im Flutungsbereich des Rheinpolders Söllingen/Greffern liegt. Der Polderbetreiber befürchtet bei ökologischen Flutungen oder im Falle der Retention Erschwernisse bei der Kontrolle und Probleme beim Wasserdurchfluss und hat deshalb Widerspruch eingelegt.
Um dem Betretungsverbot mehr Nachdruck zu verleihen, wurde auch die Beschilderung um den See erneuert und verdichtet. Entlang der K 3758 wurde außerdem ein Graben angelegt, um Autofahrer daran zu hindern, ihre Wagen am Straßenrand abzustellen. Die K 3758 selbst ist als Vorfahrtsstraße ausgewiesen, auf der das Parken nicht erlaubt ist. Die Gemeindeverwaltung Rheinmünster weist daraufhin, dass Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden können.
Innerhalb des Werksgeländes hat der Kieswerksbetreiber weitere Vorkehrungen getroffen, um den unerlaubten Zutritt zu unterbinden. Trampelpfade zum See wurden zugeschüttet und der Badestrand durch Aufschüttungen unattraktiv gemacht. Vor dem besonders gefährlichen Schwemmsandfächer soll ein Bauzaun mit einer zusätzliche Beschilderung die Besucher abhalten. Außerdem hat der Betreiber einen gewerblichen Sicherheitsdienst beauftragt, der das Betretungsverbot durchsetzten soll.
Doch nicht nur Badende, sondern auch die Seglergemeinschaft Rheinmünster und örtliche Angelsportgruppen nutzen den Kriegersee. Es wurden deshalb Sperrzonen festgelegt, die nicht genutzt werden dürfen; so das Werksgelände, der Schwemmsandbereich und diejenigen Uferabschnitte, die durch den jeweiligen Standort des Schwimmbaggers besonders gefährdet sind.