Als Verein liegt uns die Sicherheit unserer Mitglieder und MitseglerInnen besonders am Herzen. Auf dieser Seite findest Du Tipps, wie Du in Notfällen Dir und anderen helfen kannst.
Sollte ein Notfall eintreten kann auf verschiedene Arten Hilfe geholt werden:
- 112 – Rettungsdienst und Feuerwehr bei lebensbedrohlichen Situationen
- 116117 – Ärztlicher Bereitschaftsdienst bei ernsten, aber nicht lebensbedrohlichen Situationen
- 07229 30180 – Polizei Baden Airpark
- 07223 990970 – Polizei Bühl
- GPS Koordinaten Segelplatz: Längengrad 8.04340 O, Breitengrad 48.78426 N
- Achtung: Die Anfahrt zu unserem Platz ist möglicherweise schwer zu finden. Ausserdem müsst ihr dem gerufenen Dienst die Schranke öffnen. Wenn ihr alleine mit einem Verletzten seid den Verletzten nicht alleine lassen! Wenn irgendwie möglich, holt euch eine Person dazu, ggf. über unseren TeamNotruf.
Wichtig: Beim Segeln auf unserem Vereinsgewässer sind immer Schwimmwesten zu tragen. Hier findet ihr ein paar Tips für die Auswahl der richtigen Schwimmweste.
Wenn du anderen in Gefahrensituationen auf dem Wasser hilfst, ist der wichtigste Rat: Eigensicherung geht vor Rettung. Niemandem ist geholfen, wenn du selbst in Gefahr gerätst. Darum solltest du niemals einfach ins Wasser springen und versuchen mit der ertrinkenden Person an Land zu schwimmen. Ertrinkende haben – nachvollziehbarerweise – panische Angst und schlagen wild um sich. Eine ertrinkende Person wird versuchen, sich an allem und jedem festzuklammern, also auch an dir. Dabei kannst du selbst schnell unter Wasser gezogen werden. Seid ihr auch noch einer Strömung oder starkem Wellengang ausgesetzt, droht ihr beide zu ertrinken. Starte deinen Rettungsversuch möglichst immer von einem festen Punkt aus. Suche nach einem Rettungsring, einem Seil oder anderen schwimmbaren Gegenständen wie einer Luftmatratze, einem Boot oder Surfbrett. Die ertrinkende Person kann sich daran festklammern und von dir an Land gezogen werden. Sollte sie keine Kraft mehr zum Festhalten haben, dann gilt folgende Regel: Nähere dich der Person nur von hinten, so kann sie sich nicht an dir festklammern. Wenn du sie dann aus dem Wasser ziehst, achte darauf, dass der Kopf immer oben bleibt. Wie bei vielen anderen Notfällen auch, zählt bei Badeunfällen jede Sekunde, denn der Sauerstoffmangel kann zu schweren Schäden oder auch zum Tod führen. An erster Stelle steht die Beatmung der betroffenen Person. Damit kannst du gegebenenfalls schon im seichten Wasser beginnen. Seid ihr sicher am Ufer angekommen, beginnst du mit der Ersten Hilfe.
Jetzt gelten die gleichen Erste-Hilfe-Regeln wie bei allen anderen Unfällen auch. Ist die betroffene Person bei Bewusstsein, bleibe unbedingt bei ihr und behalte die Vitalfunktionen im Blick, während du Hilfe rufst. Damit die Person nicht unterkühlt, muss sie mit einer Decke oder Kleidung zugedeckt werden, sollte aber nicht in der prallen Sonne liegen. Das wiederum kann zu Überhitzung führen. Ist die Person bewusstlos, dann bringst du sie in die stabile Seitenlage und beobachtest Atmung und Puls, bis Hilfe kommt. Atmet sie nicht mehr, dann beginne mit den Wiederbelebungsmaßnahmen: Herzdruckmassage und Beatmung. Das machst du so lange, bis die Person wieder atmet oder die Rettungskräfte eingetroffen sind. Bei Ertrinken kann Wasser in die Atemwege gelangen. Auf keinen Fall solltest du versuchen, das Wasser zu entfernen. Damit kannst du große Schäden bei der betroffenen Person anrichten.
Knochenbrüche und Gelenkverletzungen sind Verletzungszustände, die fast immer mit Schmerzen verbunden sind. Daher vermeidet die verletzte Person Bewegungen der betroffenen Gliedmaßen. Sie als Ersthelfer sollten grundsätzlich keine Bewegungsversuche unternehmen!
- Schonhaltung des Betroffenen
- Unnatürliche Lage betroffener Gliedmaßen
- Bewegungseinschränkung oder Bewegungsunfähigkeit
- Schmerz im Bereich des Bruches
- Wunde, ggf. sichtbarer Knochen
- Ruhigstellen.
- Bruchstelle nicht bewegen.
- Auf Schmerzäußerungen des Betroffenen achten.
- Kein Einrenkungs- oder Bewegungsversuche unternehmen.
- Offenen Bruch mit Wundauflage bedecken.
- Schockbekämpfung.
- Bei geschlossenem Knochenbruch kühlen mit nassen Tüchern oder Wasser.
- Notruf tätigen.
- Umpolstern der verletzten Gliedmaßen mit geeignetem Material, z. B. festgerollten Kleidungsstücken, Decken, Kissen, Sandsäcken oder Ähnlichem
- Wünsche des Betroffenen nach Möglichkeit berücksichtigen.
- Wasser ist wegen seiner kühlenden Wirkung beim Verdampfen das Löschmittel Nummer eins. Es ist immer dann geeignet, wenn Feststoffe wie Holz, Papier, Kohle, Stroh oder Textilien brennen (Brandklasse A).
- Bei brennenden Flüssigkeiten wie Benzin ist Wasser aber völlig ungeeignet. Warum? Benzin und Wasser vermischen sich nicht. Gibt man Wasser auf brennendes Benzin, so kommt es dazu, dass das brennende Benzin, das auf dem Wasser schwimmt, überallhin verteilt wird. Der Brand breitet sich dadurch noch weiter aus. Besser geeignet ist hier das Löschmittel Schaum. Der Schaumteppich legt sich auf den Brand und verhindert die weitere Sauerstoffzufuhr (Brandklasse B).
- Fettbrände (Grill!) gehören zur Brandklasse F. Hier darf auf keinen Fall Wasser als Löschmittel verwendet werden, denn Wassereinwirkung kann zu schlimmen Explosionen und gefährlichen Stichflammen führen. Hier hilft vor allem eins: den Brandherd abzudecken.
- Brandblasen nicht öffnen.
- Mit der Haut verkrustete Kleidung nicht ausziehen.
- Kühlen Sie Verbrennung sofort mit kühlem oder kaltem (nicht eisigem) Wasser.
- Kühlen Sie die Verbrennung mindestens 20 Minuten lang.
- Decken Sie die Wunde mit einem lockeren sterilen Verband ab oder verwenden Sie Frischhaltefolie. Wickeln Sie die Wunde nicht ein.
- Bei Verbrennungen ist eine ärztliche Versorgung empfehlenswert.
- Besondere Vorsicht ist beim Kühlen großer Verbrennungen oder bei Verbrennungen bei Säuglingen und Kleinkindern geboten, um keine Unterkühlung auszulösen.